Neue Regelung für Passbilder

Veröffentlicht am: 10.04.2025

passport-1051697_1280 Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen keine ausgedruckten Passbilder mehr angenommen werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Identitätsprüfung zu modernisieren und Sicherheitsstandards zu erhöhen.


Für die Einreichung Ihres Passfotos stehen Ihnen künftig zwei Optionen zur Verfügung:

1. Fotoaufnahme direkt im Bürger-Service 

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Passfoto direkt im Bürger-Service  aufnehmen zu lassen. Diese Aufnahme erfolgt digital und entspricht den gesetzlich festgelegten Anforderungen für Passbilder.

2. Passbild aus einem Fotostudio mit digitaler Übertragung

Einige Fotostudios bieten eine zertifizierte Lösung zur digitalen Übertragung Ihrer Passbilder an, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft ist. Nach der Fotoaufnahme erhalten Sie einen  Data-Matrix-Code, den Sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeitenden im Bürger-Service  können Ihr Foto dann über diesen Code direkt abrufen.

Aktuell unterstützen einige Fotostudios, die mit dem Anbieter Ringfoto zusammenarbeiten, diese digitale Lösung.

Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zu gewährleisten.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Bürger-Service (Foyer Rathaus) gerne zur Verfügung.