Reduzierung der Lärmbelastung
Um die Lärmbelastung für die Anwohner der Hamburger Straße zu minimieren, tritt ab sofort eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft. Von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Nachtruhe der Anwohner zu wahren und die Lebensqualität in der Umgebung zu verbessern.
Wir bitten alle Nutzer der Hamburger Straße, die neue Regelung zu beachten. Ihr Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist entscheidend, um die angestrebte Lärmminderung zu erreichen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung mit Bußgeldern geahndet werden können.