Die Friedhofsverwaltung informiert:
Regelungen für Trauerfeiern und Bestattungen während der Corona-Pandemie
Stand: 13.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Verordnungen des Landes Hessen bzw. des Bundes haben wir für die Benutzung der städtischen Trauerhallen und die Durchführung von Bestattungen und Beisetzungen Regelungen getroffen, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten.
- In der Trauerhalle, auf dem Friedhof, während des Trauerzuges und an der Grabstätte muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
- In den Trauerhallen ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) Pflicht. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht.
- Wir haben die Zahl der Sitzplätze verringert. Bitte ändern Sie die Anordnung der Bestuhlung - außer für Mitglieder eines Hausstandes - (siehe Punkt 4) nicht. Informieren Sie sich bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen über die zur Verfügung stehende Kapazität.
- Die Abstandsregeln gelten nicht für Mitglieder eines Hausstandes, also für Personen, die regelmäßig gemeinsam im Haushalt leben. Diese haben die Möglichkeit in den Trauerhallen nebeneinander Platz zu nehmen.
- Es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
- Eine verbindliche Obergrenze für die Teilnehmerzahlen für die Teilnahme in der Halle haben wir wie folgt festgelegt:
• 16 Sitzplätze in Frommershausen
• 21 Sitzplätze in Niedervellmar
• 23 Sitzplätze in Obervellmar
• 21 Sitzplätze in Vellmar-West
Bitte beachten Sie, dass
a) Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen,
b) Maßnahmen zur Ermöglichung der Einhaltung der Mindestabstände (1,50 Meter) oder andere geeignete Schutzmaßnahmen und
c) Regelungen über gut sichtbare Aushänge und Hinweise über die einzuhaltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Verantwortlich für die Einhaltung der aktuellen Corona-Vorschriften sind die Angehörigen nach § 13 Friedhofs- und Bestattungsgesetz bzw. die Bestatter als Gehilfen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Friedhofsverwaltung