Self-Service-Terminal (SST)


Selbstbedienungs-Terminal im Rathausfoyer

selfterminal_display Das im Eingangsbereich des Rathaus-Foyers aufgestellte
Selbstbedienungs-Terminal ist ab sofort betriebsbereit und
unterstützt Antragsteller beim Antragsprozess für Ausweisdokumente.


Beantragt werden können:

  •  Personalausweise und Reisepässe
  •  Vorläufige Personalausweise
     

Selfterminal_bley Selbsterklärend:
Das Terminal funktioniert selbsterklärend. Hinweise auf dem Monitor und eine freundliche Stimme geben den BesucherInnen klare Anleitungen.
Selbstverständlich helfen bei Bedarf auch MitarbeiterInnen.

Praktisch:
Das notwendige biometrische Foto wird direkt am Gerät aufgenommen und zusammen mit der Unterschrift medienbruchfrei und qualitätsgesichert direkt zum Sachbearbeiter übertragen. 

Der Vorteil:
Sie verkürzen so ihre Wartezeit, brauchen kein Foto mitzubringen und beschleunigen so den Antragsprozess. Die eingegebenen Daten werden von den Sachbearbeitenden sofort digital erfasst und können direkt weiterverarbeitet werden.
 

Wichtig:
Sie können das Foto bis zu 96 Std. vor Ihren Termin am Selbstbedienungs-Terminal aufnehmen und die restlichen Bearbeitungsschritte schnell und unkompliziert an Ihrem vereinbarten Termin bei den Sachbearbeitenden erledigen.

Die Gebühr für die Nutzung beträgt 7,90€



Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


0561 82 92-1015
Zimmer: 0.05
+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
+49 561 / 8292-1013
Zimmer: 0.07
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Gebühren:

Gebühr
Für die Nutzung dieser Dienstleistung wird neben der Gebühr für das Ausweisdokument zusätzlich eine Gebühr von 7,90 EUR erhoben, die bei dem/der Sachbearbeiter/in bezahlt wird.

Die 7,90 Euro setzen sich kostendeckend aus Mehrwertsteuer und Leihgebühr zusammen, da das Terminal von der Bundesdruckerei gemietet wird.

Die allgemeinen Gebühren für Ausweisdokumente sind in der „Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes“ in §15 bundesweit geregelt und gelten für alle Kommunen gleich.