Biberdamm darf entfernt werden
Mit einer Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde darf das Bauwerk des Bibers in Niedervellmar aus der Ahne entfernt werden.
Die umfangreichen Maßnahmen, die im Laufe dieses Jahres zur Regulierung des Wasserstandes umgesetzt worden sind, greifen nicht mehr.
Daher muss die Stadt Vellmar unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben diesen konsequenten Schritt gehen, um den Hochwasserschutz für die Anliegerinnen und Anlieger insbesondere im alten Ortskern Niedervellmar sicherzustellen.
Ziel ist es, den Biber dazu zu bewegen, einen neuen Lebensraum außerhalb unserer Siedlungsbereiche zu finden.
Auch dort können die Aktivitäten der streng geschützten Art zu Rückstau und Überschwemmungen führen, jedoch ist das Schadenspotenzial deutlich geringer.
Wir werden die Entwicklung sehr genau beobachten und in enger Abstimmung mit dem Naturschutz dafür Sorge tragen, dass die Lebensräume von Mensch und Biber sich nicht überschneiden und so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.