Personalausweis - Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)