Bebauungsplan Nr. 53 „Lange Wender“, 4. Änderung

Veröffentlicht am: 24.09.2022

Bauleitplanung der Stadt Vellmar

Bebauungsplan Nr. 53 „Lange Wender“, 4. Änderung

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat am 19.09.2022 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Lange Wender“ gefasst.

Anlass der Planung ist die Absicht von ALDI, den bestehenden ALDI-Markt in Vellmar, Ortsteil Niedervellmar, abzubrechen und durch einen Neubau mit einer größeren Verkaufsfläche zu ersetzen.

Der vorhandene Markt befindet sich direkt an der B7/B83, nördlich angrenzend an der Straße „Zum Feldlager“ und östlich der Straße „Lange Wender“. Der geplante Neubau soll sich im Vergleich zum bestehenden Markt weiter Richtung Norden erstrecken.

Zweck der Planung ist die Anpassung des Bebauungsplans, so dass der geplante Neubau dort ermöglicht wird. Dazu sind insbesondere das Baufenster zu erweitern und die Verkaufsfläche zu erhöhen. Die Festsetzungen im nördlichen Bereich müssen angepasst werden (Bäume, Grünflächen).

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,3 ha und wird begrenzt durch die B7/B83 im Nordosten und Norden, der Straße „Lange Wender“ im Südwesten und der Straße „Zum Feldlager“ im Süden. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 246/13 (teilw.), 650/2 (teilw.), 706/1 (teilw.), 706/3, 707/1, 712/2 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung Niedervellmar.

BPlanLangeWenderGrafik Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch im Internet durchgeführt. Nach § 3 (1) PlanSiG sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Lange Wender“, 4. Änderung samt Begründung in der Zeit vom

04. Oktober 2022 bis einschließlich 04. November 2022

im Internet unter www.vellmar.de, „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.


Zu den Unterlagen:

 

B-Plan Nr. 53_Lange Wender_4._Änderung


Begründung (B-Plan Nr. 53_Lange Wender_4._Änderung

Textliche Festsetzung (B-Plan Nr. 53_Lange Wender_4._Änderung) 
 
Anmerkungen Umweltbelange (B-Plan Nr. 53_Lange Wender_4._Änderung)


Vorprüfung GMA (B-Plan Nr. 53_Lange Wender_4._Änderung)


Zusätzlich besteht gemäß § 3 (2) PlanSiG folgende Möglichkeit der Einsichtnahme:

Die Planunterlagen können nur nach Terminvereinbarung in der Zeit vom 04.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 im Rathaus der Stadt Vellmar, Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, Rathausplatz. 1, 34246 Vellmar, während der Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Stellungnahmen können in der Zeit der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adresse info@vellmar.de gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Vellmar, 24. September 2022                                         

Magistrat der Stadt Vellmar
gez. Manfred Ludewig 
Bürgermeister