Personalausweis, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Geltungsdauer:
3
Monate
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Montag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr:
6,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr:
13,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr:
10,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis