Gewerbe - Reisegewerbe


Reisegewerbe:

  • Merkmale: gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb gewerblicher Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
  • Tätigkeiten: Waren feilbieten oder Bestellungen aufsuchen (verteiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller/in oder nach Schaustellerart ausüben.

Reisegewerbekarte:

  • Zur Ausübung eines Reisegewerbes benötigt man die Erlaubnis (sog. Reisegewerbekarte) der zuständigen Behörde. Diese wird auf Antrag ausgestellt.

Die Antragstellung sollte rechtzeitig vor Tätigkeitsaufnahme durchgeführt werden. (ca. 4-6 Wochen)

Verfahrensablauf:
 

Sie haben mehrere Möglichkeiten der Beantragung:

Die Reisegewerbekarte benötigen sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. eine GmbH). Juristische Personen werden von der/den vertretungsberechtigten Person/en (Geschäftsführer/in oder Vorstand) vertreten. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG benötigt jede/r geschäftsführungsberechtigte/r Gesellschafter/Gesellschafterin eine eigene Reisegewerbekarte.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antragsformular 
  • Ausweisdokument
  • Führungszeugnis ‐ Beleg‐Art O/OG zur Vorlage bei einer Behörde -
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ‐ Beleg‐Art 9 zur Vorlage bei einer Behörde -
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis einer Schausteller‐Haftpflichtversicherung


Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1017
Zimmer: 2.22
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Gebühren:

  • Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte wird eine Gebühr erhoben.
  • Für eine natürliche Person 333,00 Euro
  • Für eine juristische Person 388,00 Euro