Reisepass, vorläufiger


Leistungsbeschreibung
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1  Jahr

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
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Zimmer: 0.07
+49 561 / 8292-1015
Zimmer: 0.05
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
Gebühr: 26,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Gebühr: 52,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Gebühr: 96,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
    • Flugtickets
    • andere Reiseunterlagen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )