Herbstzeit ist Laubzeit

Veröffentlicht am: 15.10.2025

Herbstzeit ist Laubzeit - Das Laub vom Nachbarn und wer das Laub entfernen muss

Hierzu einige Informationen der Ordnungsbehörde:

Herbstlaub_Haufen Mit dem Herbst fallen nicht nur die Temperaturen, sondern auch jede Menge Blätter von den Bäumen.
Oft stellt sich dann die Frage: Wer ist eigentlich für das Laub verantwortlich, besonders wenn es vom Nachbargrundstück stammt? Die Ordnungsbehörde der Stadt Vellmar gibt hierzu einige Hinweise.

Grundsatz:

Auf wessen Grundstück oder Gehweg das Laub fällt, der muss es auch beseitigen. Es spielt also keine Rolle, wo der Baum steht – entscheidend ist, wo die Blätter landen. Gleiches gilt übrigens auch für Blüten und Nadeln. Positiv: Obst und Nüsse, die herabfallen, dürfen selbstverständlich behalten und genutzt werden.

Wichtig:

Das Laub mit dem Bläser oder Besen zurück auf das Nachbargrundstück zu pusten oder gar über den Zaun zu werfen, ist nicht erlaubt. Wer dies dennoch tut, riskiert eine gerichtliche Auseinandersetzung und mögliche Geldbußen.

Nicht vergessen:

Laut Straßenreinigungssatzung sind auch die Gehwege von den Grundstückseigentümern so zu reinigen und in diesem Fall das Laub zu entfernen, so dass eine Gesundheitsgefährdung infolge der Verunreinigung vermieden oder beseitigt wird.

Laub_Igel_Garten Laub im eigenen Garten:

Im eigenen Beet muss Laub nicht zwingend entfernt werden. Im Gegenteil: Es bietet Tieren wertvollen Schutz in der kalten Jahreszeit und trägt durch Verrotten zur Bodenverbesserung bei.

Laubannahme am Bauhof Vellmar:

Damit sich niemand mit großen Laubbergen plagen muss, bietet die Stadt Vellmar in diesem Jahr eine kostenfreie Entsorgungsmöglichkeit:

Zeitraum: 07. Oktober bis 15. November 2025

Ort: Bauhof Vellmar, Ihringshäuser Straße 30, 34246 Vellmar

Annahmezeiten:
Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr

Bitte beachten: Es werden ausschließlich Laubabfälle entgegengenommen. Grünschnitt wie Sträucher oder Hecken kann weiterhin mittwochs von 14.00 – 16.00 Uhr kostenpflichtig abgegeben werden.



 

Magistrat der Stadt Vellmar

-Ordnungsbehörde-