Gewerbean-, ab- und -ummeldung, Information


Für die Abgabe einer Gewerbeanzeige haben Sie künftig drei Möglichkeiten: 

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Elster_Existenzgründung
(c) Finanzverwaltungen der Länder

Leistungsbeschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Stadt Vellmar - Gewerbeangelegenheiten
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Gewerbeanzeige.
Gebühr: 28,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132
Gebühr: 8,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )