Wahlen
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Raffler, Thomas |
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Koch, Regine |
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Das Wahlamt informiert: Anträge auf Briefwahl per Internet
Für die Wahlberechtigten besteht die Möglichkeit bei Verhinderungs- oder Abwesenheitsgründen am Wahltag Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen.
Wie funktioniert das?
Sie klicken auf "Wahlscheinbeantragung Online" und prüfen durch Lesen der dort angezeigten Informationen, ob Sie zu dem Kreis der Briefwahlberechtigten gehören. Dies wird Ihnen auf dieser Seite genau erklärt.
Bei Ihrer Entscheidung für eine Briefwahlbeantragung folgen Sie den beschriebenen Weg.
Ihre Daten werden über eine gesicherte 128 Bit SSL-Verbindung zu unserem Rechenzentrum übermittelt, geprüft und an unser elektronisches Wählerverzeichnis im Briefwahlbüro gesandt. Dort werden Ihre Briefwahlunterlagen, sobald uns die erforderlichen Stimmzettel vorliegen, ausgestellt und Ihnen auf dem Postwege zugesandt.
Selbstverständlich können Sie nach wie vor Ihre Briefwahlunterlagen mittels der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos per Briefpost oder Email, wahlamt@vellmar.de, schriftlich beantragen.
Die Möglichkeit direkt in unserem Briefwahlbüro bei Abwesenheit oder Verhinderung am Wahltag zu wählen, besteht täglich zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Vellmar, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, Telefon 8292-1017 oder 8292-1018.
Ihr Wahlamt
Aktuelle Wahlen
Kommunalwahl am 14. März 2021
Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021
Bundestagswahl am 26. September 2021
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.