Alters- und Ehejubiläen


Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.


Welche Fristen muss ich beachten?
Die Stadt/ Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens vier Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.

Aufgrund der Daten im Melderegister werden Urkunden anlässlich der o. g. Alters- und Ehejubiläen ausgestellt bzw. bei der Staatskanzlei beantragt. Zwecks Übergabe der Urkunden wird von der Verwaltung mit den zu Ehrenden, falls gewünscht, ein Besuchstermin vereinbart.



Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr