Das Wahlamt informiert

Veröffentlicht am: 11.04.2019

Das Wahlamt informiert: Anträge auf Briefwahl für die Europawahl am 26. Mai 2019 per Internet

Für die Wahlberechtigten besteht die Möglichkeit bei Verhinderungs- oder Abwesenheitsgründen am Wahltag ab 15. April 2019 bis zum 23. Mai 2019 Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen.

Wie funktioniert das?

Sie klicken auf "Wahlscheinbeantragung Online" und prüfen durch Lesen der dort angezeigten Informationen, ob Sie zu dem Kreis der Briefwahlberechtigten gehören. Dies wird Ihnen auf dieser Seite genau erklärt.

Bei Ihrer Entscheidung für eine Briefwahlbeantragung folgen Sie den beschriebenen Weg.

Ihre Daten werden über eine gesicherte 128 Bit SSL-Verbindung zu unserem Rechenzentrum übermittelt, geprüft und an unser elektronisches Wählerverzeichnis im Briefwahlbüro gesandt. Dort werden Ihre Briefwahlunterlagen, sobald uns die erforderlichen Stimmzettel vorliegen, ausgestellt und Ihnen auf dem Postwege zugesandt.

Selbstverständlich können Sie nach wie vor Ihre Briefwahlunterlagen mittels der Ihnen (noch zuzusendenden) zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos per Briefpost oder Email, wahlamt@vellmar.de, schriftlich beantragen.

Die Möglichkeit direkt in unserem Briefwahlbüro bei Abwesenheit oder Verhinderung am Wahltag zu wählen, besteht ab Dienstag, 23. April 2019 täglich zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses, Brüder-Grimm-Str. (Festplatz).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Vellmar, Brüder-Grimm-Str. (Festplatz), 34246 Vellmar, Telefon 8292-136 oder 8292-133.

Ihr Wahlamt

zur Wahlscheinbeantragung online