Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 78 "Am alten Ortsrand"
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT VELLMAR
BEBAUUNGSPLAN NR. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“,
Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
I. Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat ihrer Sitzung am 05.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ in der Gemarkung Niedervellmar beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 6.257 m² groß und liegt im Osten von Niedervellmar an der Ihringshäuser Straße und umfasst folgende Flurstü Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Zwei private Eigentümer beabsichtigen eine städtebauliche Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar. Im Rahmen von diversen Bedarfsanalysen des Wohnungsmarktes in Stadt und Landkreis Kassel zeigt sich vermehrt, dass eine stetig hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht. Am Rande des historischen Ortskerns soll daher nun ein weiteres Wohnungsangebot für die Stadt Vellmar geschaffen werden.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend soll zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) aufgestellt werden.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung an der Ihringshäuser Straße am Siedlungsrand von Niedervellmar sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.
III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar in ihrer Sitzung am 05.05.2025 die Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ im sogenannten Regelverfahren beschlossen.
Daher wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung - Stand 04.07.2025 - Umweltbericht und Habitatpotentialanalyse) in der Zeit
vom 14.07.2025 bis einschließlich 28.07.2025
in der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar, Fachbereich III, 4. OG, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, während der allgemeinen Dienststunden
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen nachfolgend als pdf-Datei eingesehen werden:
Begründung
Faunistische Habitatpotentialanalyse/Kurzgutachten
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@vellmar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar in der Stadtverwaltung, Fachbereich III, 4. OG, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.
Vellmar, den 11.07.2025
Stadt Vellmar
-Der Magistrat-
gez. Manfred Ludewig
Bürgermeister
