Neue Regelung für Passbilder

Veröffentlicht am: 02.05.2025

passport-1051697_1280 Seit dem 1. Mai 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen keine ausgedruckten Passbilder mehr angenommen werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Identitätsprüfung zu modernisieren und Sicherheitsstandards zu erhöhen.


Für die Einreichung Ihres Passfotos steht Ihnen aktuell folgende Option zur Verfügung:


1. Passbild aus einem Fotostudio mit digitaler Übertragung

Einige Fotostudios bieten eine zertifizierte Lösung zur digitalen Übertragung Ihrer Passbilder an, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft ist. Nach der Fotoaufnahme erhalten Sie einen Data-Matrix-Code, den Sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeitenden im Bürger-Service können Ihr Foto dann über diesen Code direkt abrufen. Zertifizierte Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/


Die Fotoaufnahme im Rathaus ist aktuell nicht möglich

Leider kommt es derzeit bundesweit zu Lieferverzögerungen der neuen Fotoautomaten durch die Bundesdruckerei. Dies bedeutet für alle Antragsteller und Antragstellerinnen der o.g. Dokumente, dass sie die digitalen Passfotos derzeit nur über zertifizierte Fotodienstleister erstellen lassen können. Der Bürger-Service informiert, sobald die digitalen Lichtbilder auch wieder im Rathaus erstellt werden könne.

In wenigen Ausnahmenfällen, kann bis zum 31. Juli 2025 ein papiergebundenes Lichtbild für die Beantragung genutzt werden. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu gewährleisten empfehlen wir jedoch dringend ein digitales Lichtbild einzureichen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Bürger-Service gerne zur Verfügung.