Grundsteuerreform 2022

Veröffentlicht am: 22.03.2022



Grundsteuerreform Die Hessische Steuerverwaltung informiert:


Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks, sowie eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert.


 

    Grundsteuerreform - Informationen zu den Änderungen ab 2022