Einbürgerung


Wege zur Einbürgerung (Broschüre zum Download)

Einbürgerungsantrag (Formular zum Download)
 

Hinweis 

warning-sign-30915_1920 Am 19.01.2024 wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angenommen.
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes ist noch nicht erfolgt!
Sofern weitere aktuelle Informationen verfügbar sind, informieren wir Sie auf dieser Seite.



Bitte informieren Sie sich vorab per E-Mail (einbuergerungen@vellmar.de), welche Unterlagen für Sie und ggfs. Ihre Familie erforderlich sind. Weitere Informationen senden wir Ihnen zu.


Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. 
Folgende Anforderungen sollten erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis (nicht gem. §§ 16, 17, 20, 22, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes
  • Mindestends 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bei Ehegatten/Lebenspartner Deutscher

(Einkommensverhältnisse maßgeblich)

  • Unterhaltsfähigkeit
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. Schul-, Studien- oder Berufsabschluss, Zertifikat B1)
  • Staatsbürgerliches Grundwissen (z.B. Einbürgerungstest)
  • Keine Mehrstaatigkeit
  • Kein anhängiges Strafverfahren
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unserer Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtig ist, dass alle Dokumente im Original vorgelegt werden und von einem anerkannten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt sind.

Einen Überblick können Sie der nachfolgenden nicht abschließenden Auflistung entnehmen:

  • Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verstorbenen Ehegatten: Sterbeurkunde
  • Identitätspapiere, Pass, Ausweisersatz, deutscher Reiseausweis, Staatsangehörigkeitsausweis, Vertriebenenausweis, Spätaussiederlebescheinigung
  • Nachweis über die Einkommensverhältnisse, Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, bei Selbstständigen letzter Steuerbescheid bzw. Bescheinigung des Steuerberaters über monatliches Einkommen, Bescheid über Sozialleistungen (Grundsicherung, Arbeitslosengeld)
  • Aktuelles Lichtbild
  • Nachweis der Deutschkenntnisse
  • Nachweis der Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland

Was sollte ich noch wissen?

Für die persönliche Antragsabgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Der Pass sowie die Aufenthaltsgenehmigung sind hierfür zwingend erforderlich.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 Euro.



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34246 Vellmar


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