Gartenwasserzähler


Werden entnommene Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben Sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt.

Die Menge des nicht zugeführten Frischwassers ist vom Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren nachzuweisen

  1. durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers
  2. durch nachprüfbare Unterlagen (z.B. Sachverständigengutachten), die eine zuverlässige Schätzung der Wassermenge ermöglichen, wenn eine Messung nicht möglich ist

Der Wasserzähler muss direkt nach der Installation bei der Stadtverwaltung angezeigt werden.

Hierzu wird ein aktuelles Foto des Wasserzählers benötigt, auf dem der Zählerstand, die Zählernummer sowie das aktuelle Eichdatum zu erkennen sind.

Dieses können Sie einfach und bequem an unsere E-Mail-Adresse steueramt@vellmar.de schicken oder persönlich vorzeigen.

Sobald Sie den Zählerstand zum Ende des laufenden Jahres abgelesen haben, melden Sie diesen entweder ganz einfach über das Serviceportal unseres Dienstleisters unter https://gebuehren-kasselwasser.de

(Wussten Sie schon? In dem Serviceportal können Sie auch bequem Ihre Bankdaten ändern, Vorauszahlungen anpassen, Ihre Bescheide einsehen und Ihre Wasserverbräuche im Blick behalten.)

oder

mit einem aktuellen Foto an die E-Mail-Adresse steueramt@vellmar.de.

Anträge auf Erstattung nicht zugeführter Frischwassermengen sind spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.



Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-2014
Zimmer: 3.15
+49 561/82 92-2015
Zimmer: 3.15
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr