Korruptionsprävention bei der Stadt Vellmar


Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes.

Unter dem Begriff „Korruption“ versteht man den Missbrauch des anvertrauten Amtes zum privaten Vorteil. Klassische Straftatbestände sind in diesem Zusammenhang Vor­teilsannahme oder Vorteilsgewährung sowie Bestechlichkeit oder Bestechung.

Die Stadt Vellmar ergreift im Rahmen der Korruptionsprävention Maßnahmen, um die Beschäftigten fortlaufend, u.a. bezüglich der Annahme von Geschenken, zu sensibi­li­sieren.

Als Ansprechperson für Korruptionsprävention hat der Magistrat der Stadt Vellmar im Jahr 2018 ei­nen sogenannten „Antikorruptionsbeauftragten“ bestellt. Der Antikorrupti­onsbeauf­tragte fungiert als Vertrauensperson und ist in der Wahrnehmung seiner Auf­gaben di­rekt dem Bürgermeister unterstellt. Er steht sowohl den Beschäftigten der Stadt Vell­mar intern als auch allen Bürgerinnen und Bürgern extern als unmittelbare Ansprech­person zur Ver­fügung.

Hinweise und Anliegen an den Antikorruptionsbeauftragten werden streng vertraulich behandelt. Eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Dienststellenleitung sowie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gilt nicht, sofern dem Antikorruptionsbeauf­tragten Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begrün­den und die weitere Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden erfordern.

Kontakt zum Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Vellmar:

E-Mail: antikorruptionsbeauftragter@vellmar.de

Tel.: 0561 8292-1010

Per Post:

- Vertraulich -

Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Vellmar

Rathausplatz 1

34246 Vellmar



Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


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