Personenstandswesen


Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle und Namensänderungen werden im Amtsdeutsch Personenstandsfälle genannt.

Zu Beginn der Aufzeichnungen wurden die Personenstandsfälle ausschließlich in Kirchenregistern bei dem jeweils zuständigen Pfarramt in der Gemeinde geführt. Im Laufe der Zeit erkannte jedoch der Staat die Wichtigkeit der Register und stellte diese bei den unteren Verwaltungsbehörden unter staatliche Aufsicht.

Zwischen 1792 und 1808 wurden von Napoléon Bonaparte die ersten zivilen Standesämter gegründet (französisch besetztes Rheinland). Aus diesen Jahren stammen auch die heute noch zum Teile erhaltenen, ältesten Personenstandseinträge. Der sogn. Code Civil richtete in den kommenden Jahren die Standesämter ein.

Seit dem 1. Januar 1876 wurden die Standesämter im damaligen Reichsgebiet mit der Führung der Personenstandsregister betraut. Vorangegangen war der Beschluss des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung - nur noch der Standesbeamte kann seit dieser Zeit eine bürgerlich-rechtliche Ehe schließen.

Früher waren die Bürgermeister der Gemeinde vorwiegend mit der Aufgabe des Standesbeamten betraut, in vielen kleinen Gemeinden sogar der Dorfschullehrer. Aufgrund des zunehmend größer werdenden Aufgabenfeldes des Standesbeamten sind heute überwiegend Verwaltungsbeamte für diese Aufgaben zuständig.

Zu den weiteren Aufgaben des Standesamts zählen die Erklärung über die Namensführung, die Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen verschiedenster Art, Erklärung und Beurkundung von Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Mitwirkung bei der Bevölkerungsstatistik, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und vieles mehr.

Am 9. November 2006 beschloss der Deutsche Bundestag das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG).

Art. 1 des PStRG ist das neue Personenstandsgesetz (PStG), welches seit dem 1. Januar 2009 in Kraft ist. Bereits vor dem 1. Januar 2009 sind zahlreiche Vorschriften in Kraft getreten, um damit einen reibungslosen Übergang zum Gesetz zu ermöglichen.

Durch das neue PStRG hat eine umfassende Reform im Bereich Personenstandswesen stattgefunden. Kernstück des neuen Gesetzes ist die elektronische Führung der neuen Personenstandsregister. Beurkundungsdaten wurden so auf ein Minimum reduziert, was auch für die Bürger erhebliche Erleichterungen mit sich bringt.



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