Bundestags- und Landtagswahl 2013
Wahlschein
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
anlässlich der Bundes- und Landtagswahl am 24.09.2017 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Diese Möglichkeit am Wahltag ist allerdings an folgende Bedingung gebunden:
Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund
oder
Verlegung der Wohnung ab 19.08.2013 in einen anderen Wahlbezirk
a) innerhalb der Gemeinde
b) außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt ist
oder
Berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, eine körperliche Beeinträchtigung oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann
Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie funktioniert das?
Klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link "Wahlscheinantrag" und prüfen dann durch Lesen der dort angezeigten Informationen, ob Sie zu dem Kreis der Briefwahlberechtigten gehören. Dies wird Ihnen auf dieser Seite genau erklärt.
Bei Ihrer Entscheidung für eine Briefwahlbeantragung folgen Sie den beschriebenen Weg.
Ihre Daten werden über eine gesicherte 128 Bit SSL-Verbindung zu unserem Rechenzentrum übermittelt, geprüft und an unser elektronisches Wählerverzeichnis im Briefwahlbüro gesandt. Dort werden Ihre Briefwahlunterlagen, sobald uns die erforderlichen Stimmzettel vorliegen, ausgestellt und Ihnen auf dem Postwege zugesandt.
Selbstverständlich können Sie nach wie vor Ihre Briefwahlunterlagen mittels der Ihnen (noch zuzusendenden) zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos per Briefpost oder Email an wahlamt@vellmar.de schriftlich beantragen.
Die Möglichkeit direkt in unserem Briefwahlbüro bei Abwesenheit oder Verhinderung am Wahltag zu wählen, besteht ab Montag, 19.08.2013 täglich
zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gern tel. unter 8292-136 oder auch persönlich im Rathaus Vellmar, Rathausplatz 1 zur Verfügung.
Ihr Wahlamt
zum WAHLSCHEINANTRAG bitte klicken!
Stadtverwaltung Vellmar
Wahlamt
Rathausplatz 1
34246 Vellmar
Telefon: (0561) 82 92 136
Email: wahlamt@vellmar.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt Vellmar