anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) vom 23. November 2006 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33).
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Gemäß § 58 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekanntgemacht, dass am Montag, dem 15.12.2025, um 18:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Frommershausen, eine öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar stattfindet.
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Gemäß § 58 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekanntgemacht, dass am Dienstag, dem 09.12.2025, um 19:30 Uhr, im Rathaus der Stadt Vellmar, großer Sitzungssaal, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport, Gesundheit und soziale Angelegenheiten stattfindet.
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Gemäß § 58 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekanntgemacht, dass am Donnerstag, dem 18.12.2025, um 15:00 Uhr, Schomers-Haus, Hauffstraße 29, 34246 Vellmar eine öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates stattfindet.
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für die allgemeinen Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahlen am 15. März 2026.
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Der Magistrat der Stadt Vellmar hat am 18.11.2025 die erneute Eröffnung des Vergabeverfahrens für die im Geltungsbereich WA1 und WA2 des Bebauungsplanes Nr. 77 "Vellmar-Nord" gelegenen verfügbaren Grundstücke der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) beschlossen.
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Wohnbaugrundstücken im Reservierungsverfahren im Geltungsbereich WA 1 und WA 2 des Bebauungsplanes Nr. 77 für das Baugebiet "Vellmar-Nord".
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Amtliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2018 der Stadt Kassel in der Fassung der Vierten Änderung - Ersetzungssatzung - vom 24. März 2025 (fünfte Änderung) vom 10. November 2025 (pdf-Datei zum Download)
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Einebnungen von Grabstätten auf Vellmarer Friedhöfen, für die keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden können.
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Gepflegtes Mehrfamilienhaus (Baujahr 1954) mit 6 vermieteten Wohneinheiten, Garten und Ausbaupotenzial in Vellmar
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Die Straßenverkehrsbehörde Vellmar informiert:
Einfahrtverbot in die Rheinstraße aus Richtung Br.-Grimm-Straße
Seit letzter Woche ist die Einfahrt in die Rheinstraße aus Richtung Br.-Grimm-Straße für den Gesamtverkehr gesperrt.
Diese Maßnahme ist aufgrund des erheblichen Durchgangsverkehrs in der Rheinstraße in Richtung Obervellmarsche Straße, verbunden mit einer Vielzahl
von Überschreitungen der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, notwendig geworden.
Der Fahrzeugverkehr wird über die innerörtliche Hauptverkehrsstraße -Br.-Grimm-Straße- bis zu der Kreuzung Br.-Grimm-Straße / Obervellmarsche Straße geführt.
Dort kann der Fahrzeugverkehr in alle Richtungen abfließen.
Um den Bereich Niedervellmar-Mitte zu erreichen besteht seit Inbetriebnahme der Tram die Möglichkeit für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Vellmar-West die neu
geschaffene Querung der B7/83 in die Triftstraße zu nutzen.
Zur Vermeidung von "Schleichverkehren", insbesondere im Bereich der Kindertagesstätte Niedervellmar im Steinstücker Weg, wurde im Zuge dieser Maßnahme
die Lahnstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Verkehrsregelung.
Straßenverkehrsbehörde Vellmar