Grundsteuerreform 2022
Veröffentlicht am:
22.03.2022
Die Hessische Steuerverwaltung informiert:
Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks, sowie eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert.