Ehrenpatenschaft des Hessischen Ministerpräsidenten


Leistungsbeschreibung
Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Hessen übernimmt im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingsgeburten) die Ehrenpatenschaft für Kinder, deren Erziehungsberechtigte zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Das Land Hessen gewährt im Rahmen der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel der Familie auf Grund der Patenschaft Zuwendungen in folgender Höhe:
  • im ersten Lebensjahr 105,00 Euro monatlich,
  • im zweiten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
  • im dritten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
  • zum vierten Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
  • zum fünften Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
  • zum sechsten Geburtstag 155,00 Euro einmalig und
  • zur Einschulung einmalig 155,00 Euro.
Es handelt sich dabei um freiwillige staatliche Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen und weiterreichende Verpflichtungen aus der Ehrenpatenschaft bestehen nicht.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen. Bei nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Anträgen werden die Zuwendungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Hessischen Staatskanzlei.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Standesamt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1006
Zimmer: 1.10
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
keine
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Antragsformular (bei Ortsangabe unter dem Reiter 'Formulare')
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Nachweis der Einschulung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )