Die Ordnungsbehörde informiert zum Thema E-Scooter
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
E‑Scooter gehören mittlerweile zum Alltag – sei es auf dem Schulweg, in der Freizeit oder für kurze Fahrten in der Stadt. Leider kommt es in letzter Zeit immer wieder zu gefährlichen Situationen und schweren Unfällen, insbesondere mit Jugendlichen. Rücksichtslose Fahrweise, mangelnde gegenseitige Rücksichtnahme und das Ignorieren von Verkehrszeichen sorgen für Unmut bei anderen Verkehrsteilnehmern.
Um auf die geltenden Regelungen für die Nutzung von E‑Scootern hinzuweisen, finden Sie hier einige wichtige Informationen im Überblick:
Erlaubte Fahrwege: E‑Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, gemeinsamen Geh- und Radwegen (Fußgänger haben Vorrang) sowie auf allgemeinen Straßen gefahren werden.
Verbotene Bereiche: Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, wie dem Rathausplatz, ist verboten. In Vellmar besteht außerdem ein Fahrverbot im Ahnepark.
Personenzulassung: E‑Scooter sind für eine Person zugelassen. Gemeinsames Fahren ist verboten und gefährlich.
Mindestalter: Das Mindestalter für das Fahren eines E‑Scooters beträgt 14 Jahre.
Versicherung: Der E‑Scooter darf nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Raum benutzt werden.
Verstöße gegen diese Regelungen oder die Straßenverkehrsordnung können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden. Im Einzelfall können E‑Scooter durch die Ordnungs- oder Polizeibehörde auch sichergestellt werden.
Gemeinsam sorgen wir für sichere Mobilität! Mit Rücksichtnahme, Aufmerksamkeit und Einhaltung der Regeln können wir alle dazu beitragen, dass E‑Scooter sicher und unkompliziert genutzt werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde unter 0561 8292 1016 oder per E‑Mail an ordnungsamt@vellmar.de gern zur Verfügung.