Sperrung Heckershäuser Straße stadteinwärts

Veröffentlicht am: 20.03.2024

Die Straßenverkehrsbehörde informiert:

In der Zeit vom 02.04. bis 13.04.2024 ist die Heckershäuser Straße stadteinwärts für den Gesamt-Verkehr gesperrt.

Der Verkehr fließt weiterhin in Richtung Ahnatal als Einbahnstraße über die Gegenspur (siehe hierzu die Zeichnung).

Ein Haltverbot für die stadtauswärtsführende Seite: Hausnr. 2 bis 54 gilt ab 02.04.2024 um 5 Uhr.

Die Anwohner der Heckershäuser Str. 2 bis 54 (stadtauswärts rechte Seite) können während dieser Zeit nur fußläufig zu ihren Grundstücken.

Nach dem 02.04.2024 ab 5 Uhr gibt es keine Möglichkeit ein Fahrzeug von den betroffenen Grundstücken zu fahren.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug am Parkplatz Bürgerhaus oder am Parkplatz Freibad/Schule zu stellen.

Die Umleitung ist weiträumig ausgeschildert.

Zeichnung der Sperrung Heckershäuser Str. stadteinwärts:

Sperrung Heckershäuser Str