Sperrung Heckershäuser Straße stadteinwärts
Die Straßenverkehrsbehörde informiert:
In der Zeit vom 02.04. bis 13.04.2024 ist die Heckershäuser Straße stadteinwärts für den Gesamt-Verkehr gesperrt.
Der Verkehr fließt weiterhin in Richtung Ahnatal als Einbahnstraße über die Gegenspur (siehe hierzu die Zeichnung).
Ein Haltverbot für die stadtauswärtsführende Seite: Hausnr. 2 bis 54 gilt ab 02.04.2024 um 5 Uhr.
Die Anwohner der Heckershäuser Str. 2 bis 54 (stadtauswärts rechte Seite) können während dieser Zeit nur fußläufig zu ihren Grundstücken.
Nach dem 02.04.2024 ab 5 Uhr gibt es keine Möglichkeit ein Fahrzeug von den betroffenen Grundstücken zu fahren.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug am Parkplatz Bürgerhaus oder am Parkplatz Freibad/Schule zu stellen.
Die Umleitung ist weiträumig ausgeschildert.
Zeichnung der Sperrung Heckershäuser Str. stadteinwärts: