Osterfeuer in diesem Jahr nicht erlaubt – dritte Corona-Erkrankung in einer weiteren Pflegeeinrichtung
Datum 07.04.2020
"Die vierte Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus ist eindeutig: Freizeitaktivitäten, ob drinnen oder draußen, die das Abstandsgebot von 1,5 Metern gefährden, sind untersagt – und damit sind auch Osterfeuer in diesem Jahr nicht erlaubt", weist Vizelandrat Andreas Siebert auf eine Einschränkung für die Brauchtumsfeuer zur Osterzeit hin.