Herbstzeit ist Laubzeit

Veröffentlicht am: 10.11.2023

Herbstzeit = Laubzeit - Das Laub vom Nachbarn und wer das Laub entfernen muss

Hierzu einige Informationen der Ordnungsbehörde:

Herbstlaub_Haufen Wer muss das Laub des Nachbarn entfernen? Das ist eine Frage, die sich viele jedes Jahr stellen.

Das Prinzip ist ganz einfach:

  • Auf dessen Grundstück das Laub fällt, der muss es auch entfernen.
  • Es spielt keine Rolle, wo der Baum steht. Entscheidend ist nur, wo das Laub landet.
  • Das gilt nicht nur für Laub, auch Blüten und Nadeln müssen von demjenigen in Kauf genommen werden, dem das Grundstück gehört. Das Gute ist, es zählen auch Obst und Nüsse dazu. Diese darf man behalten, essen oder weiterverwerten.

Ist doch nicht mein Laub……

Natürlich kann es einen ärgern, wenn das Laub des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück oder Gehweg landet. Den Laubbläser nehmen und einfach herüberpusten, ist jedoch nicht erlaubt.

Auch das Zurückwerfen der Blätter über den Zaun ist zu Unrecht. Sollte man dabei vom Nachbarn erwischt werden, kann er gerichtlich dagegen vorgehen. Das könnte dann eine Geldbuße bedeuten, die keiner möchte.

Übermäßiger Laubbefall -Laubrente-

Die sogenannte Laubrente ist ein jährlicher Geldbetrag, den Haus- oder Gartenbesitzer erhalten können, wenn ihr Grundstück stark von Laub beeinträchtigt wird, das vom Nachbargrundstück herabfällt.

Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Beeinträchtigung der Nutzbarkeit Ihres Grundstücks:
    Es muss eine starke Beeinträchtigung der Nutzbarkeit Ihres Grundstücks vorliegen.
     
  • Verschmutzung über das ortsübliche Maß hinaus:
    Die Verschmutzung durch das Laub sollte über das ortsübliche Maß hinausgehen.
     
  • Unzumutbar hoher Aufwand für die Beseitigung des Laubs:
    Der Aufwand für die Beseitigung des Laubs sollte unzumutbar hoch sein.

Eine solche Laubrente ist immer gerichtlich einzuklagen.


Laub_Igel_Garten Muss ich das Laub aus meinem Garten/Beet entfernen?

Müssen Sie nicht, das obliegt einzig Ihrem persönlichen Ideal.
Wenn man aber das Laub z. B. in den Beeten liegen lässt, dient es dem Schutz einiger Tiere und Tierchen in der kalten Jahreszeit und führt durch das natürliche Verrotten zu einer Bodenverbesserung.
 

Magistrat der Stadt Vellmar

-Ordnungsbehörde-