Versenden von Abgabenbescheiden
Bescheide über die Grundbesitzabgaben, zur Hundesteuer und zur Gewerbesteuer für das Jahr 2026 werden ab Mittwoch, 14.01.2026, durch die Stadtverwaltung Vellmar versendet. Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen ergeben sich insbesondere bei den Abwassergebühren und bei der Straßenreinigungsgebühr.
Die Gebührensätze in 2026 betragen:
Straßenreinigungsgebühr: 4,45 € je lfd. Meter Straßenfront
Niederschlagswassergebühr: 0,70 € je qm errechnete Fläche (Bemessungsgrundlage)
Abfallgebühren der Abfallentsorgung Kreis Kassel (externer Link)
Die Festsetzungen der Grundsteuer A und B beruhen auf den Grundlagenbescheiden (Grundsteuermessbescheiden) des Finanzamtes, die im Zuge der Grundsteuerreform versendet wurden. Da die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht wurde, wird die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer nach den Steuersätzen des Vorjahres erhoben.
Grundsteuer A: 650,00 v.H.
Grundsteuer B: 810,00 v.H.
Gewerbesteuer: 450,00 v.H.
Ihre Ansprechpartner beim Steueramt der Stadt Vellmar
Frau Schell: Tel.: 0561 / 82 92 - 2014
Herr Achenbach: Tel.: 0561 / 82 92 - 2015
E-Mail: steueramt@vellmar.de
Die zu zahlenden Beträge und Fälligkeitstermine sind den Abgabenbescheiden zu entnehmen.
Bei Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem bekannten Konto abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Vellmar zu entrichten.
Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,93 € pro m³ Frischwasserverbrauch und wird separat erhoben.