Kfz-Schein Umschreibung (innerhalb des Landkreises Kassel)


Bitte beachten:
Für diese Dienstleistung im Bürger-Service des Rathauses Vellmar ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!

Termine können Sie:

  • hier online vereinbaren
  • telefonisch unter 0561 8292 0 vereinbaren

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks, wird dies in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert.
Es wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht.

Wenn Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen und in dem Landkreis Kassel gemeldet ist, können Sie die Adressänderung einfach online veranlassen. Dazu können Sie den Online‐Service „Adressänderung“ des Landkreises Kassel nutzen.

Hier geht’s zum Online-Service → Kfz-Umschreibung online 

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen
  • Sie sind und waren bereits mit Hauptwohnsitz im Landkreis Kassel gemeldet

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass / Nationalpass und Aufenthaltstitel)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Fristen
Der Fahrzeughalter ist zur umgehenden Adressänderung verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Gebühren

10,80 Euro

Rechtsgrundlagen
Verwaltungsportal Hessen
https://verwaltungsportal.hessen.de/
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__15.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html#BJNR009800011BJNE001000000
Leistungsbeschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung –Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung –Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil  II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil  I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil  I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1015
Zimmer: 0.05
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+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Gebühren:

10,80 Euro

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung oder aktueller Meldebescheinigung)
  • Bei ausländischen Mitbürgern: ausländischer Pass und Meldebestätigung bzw. aktuelle Meldebescheinigung
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )