Kfz-Schein Umschreibung (innerhalb des Landkreises Kassel)
Bitte beachten:
Für diese Dienstleistung im Bürger-Service des Rathauses Vellmar ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Termine können Sie:
- hier online vereinbaren
- telefonisch unter 0561 8292 0 vereinbaren
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks, wird dies in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert.
Es wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht.
Wenn Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen und in dem Landkreis Kassel gemeldet ist, können Sie die Adressänderung einfach online veranlassen. Dazu können Sie den Online‐Service „Adressänderung“ des Landkreises Kassel nutzen.
Hier geht’s zum Online-Service → Kfz-Umschreibung online
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen
- Sie sind und waren bereits mit Hauptwohnsitz im Landkreis Kassel gemeldet
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass / Nationalpass und Aufenthaltstitel)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Fristen
Der Fahrzeughalter ist zur umgehenden Adressänderung verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Gebühren
10,80 Euro
RechtsgrundlagenVerwaltungsportal Hessen
https://verwaltungsportal.hessen.de/
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__15.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html#BJNR009800011BJNE001000000
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung –Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung –Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Gebühren:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung oder aktueller Meldebescheinigung)
- Bei ausländischen Mitbürgern: ausländischer Pass und Meldebestätigung bzw. aktuelle Meldebescheinigung