Kreis setzt Rechnungen für Betreuungskosten für die Regelbetreuung an Grundschulen aus
Datum 26.03.2020
Durch eine missverständliche Pressemitteilung des Landkreises ist der Eindruck entstanden, dass Eltern, die seit dem 16. März die Betreuungsangebote aufgrund der Einschränkung durch die Corona-Pandemie nicht nutzen können, grundsätzlich bis auf weiteres keine Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten, Horten, Krippen oder der Kindertagespflege bezahlen müssen.