Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Raum Kassel

Veröffentlicht am: 19.08.2025

Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Raum Kassel Änderungsbezeichnung: ZRK 97 „Wohnen Alter Ortskern Niedervellmar“ Änderungsbereich: Stadt Vellmar – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)


Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die städtebauliche Entwicklung eines Wohnbaustandortes. Der Änderungsbereich befindet sich am nordöstlichen Rand des alten Ortskerns von Niedervellmar und wird derzeit noch gewerblich genutzt. Zu diesem Zweck soll die Darstellung im Flächennutzungsplan von „Gemischte Bauflächen“ in „Wohnbauflächen“ geändert werden. Die Fläche des Änderungsbereichs hat eine Größe von ca. 0,6 ha. Die Stadt Vellmar stellt im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 78 „Alter Ortsrand Niedervellmar“ auf.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und § 15 der Satzung des Zweckverbandes Raum Kassel wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planung zu erörtern und sich dazu zu äußern. Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom 19.08.2025 bis 02.09.2025 im Internet unter der Adresse www.zrk-kassel.de unter „Aktuelles – FNP-Änderungen im Verfahren“ oder über das Internetportal Bauleitplanung Hessen (bauleitplanung. hessen.de) bereit.

Die Unterlagen können außerdem in der Verbandsbehörde des Zweckverbandes Raum Kassel, 34117 Kassel, Ständeplatz 17, 3. Stock, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0561/10970-0 von jedermann eingesehen werden. Neben der Auslegung in der Verbandsbehörde wird die Plandarstellung auch in den Räumen der Stadt Vellmar, Rathausplatz 1 in 34246 Vellmar zu den öffentlichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Stellungnahmen sind während der Auslegungsfrist elektronisch an info@zrk-kassel.de zu übermitteln. Alternativ können sie postalisch an die Geschäftsstelle versendet werden. Nicht  fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Wichtige Dokumente

 Begründung mit Umweltbericht

 Plankarte