Bebauungsplan Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar"

Veröffentlicht am: 28.03.2026

I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 6.257 m² groß und umfasst die Flurstücke Nr. 18/7, 18/8, 22/2 und 65 der Flur 10 in der Gemarkung Niedervellmar. Das Areal wird gegenwärtig gewerblich genutzt. Im östlichen Bereich ist die Firma Neumann Rolladenbau GmbH mit Betriebsgebäuden, Garagen, Stellplätzen und Lagerflächen ansässig. Der westliche Bereich wird als Betriebshof ebenfalls mit entsprechenden Garagen, Scheunen, Stellplätzen und Lagerflächen vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Stefan Jelenic genutzt. Die nähere Umgebung ist von Wohnnutzungen geprägt. Im westlichen Nahbereich befindet sich der historische Ortskern von Niedervellmar. Nördlich, an das Plangebiet grenzend, verläuft die Ahne. Nördlich davon liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, die als Auenbereich des Gewässers anzusehen sind.

Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Bebauungsplan Nr

Ziel und Zweck der Planung

Zwei private Eigentümer beabsichtigen eine städtebauliche Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar. Im Rahmen von diversen Bedarfsanalysen des Wohnungsmarktes in Stadt und Landkreis Kassel zeigt sich vermehrt, dass eine stetig hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht. Am Rande des historischen Ortskerns soll daher nun ein weiteres Wohnungsangebot in der Stadt Vellmar geschaffen werden.

Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend soll zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) aufgestellt werden.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung an der Ihringshäuser Straße am Siedlungsrand von Niedervellmar sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.

II. Erneute Veröffentlichung im Internet

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat in ihrer Sitzung am 03.11.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Potentialanalyse sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Unterlagen wurden entsprechend im Zeitraum vom 10.11.2025 bis einschl. 12.12.2025 im Internet veröffentlicht.

Da sich die Planungen für den Geltungsbereich inzwischen konkretisiert haben, wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhen (nur Traufhöhe) angepasst. Darüber hinaus wurden Festsetzungen zur abweichenden Tiefe der Abstandsflächen sowie Maßnahmen zum Einsatz von erneuerbaren Energien in den Bebauungsplan aufgenommen.

Da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert wurde, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen, da die Änderung zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen könnte.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

A) Fachgutachten

Umweltbericht vom 05.01.2026 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Vegetation/Biotoptypen, Fauna, Natura 200-Gebiete, Boden und Wasser, Klima, Landschaft, Mensch/ Kultur und sonstige Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Ausgleich negativer Umweltauswirkungen.

Faunistische Habitatpotentialanalyse vom April 2025 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Einschätzungen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG.

B) Verfügbare umweltbezogene Informationen (im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Hessischer Bauernverband Kreisbauernverband Kassel e.V. vom 23.07.2025 (Anregung zu erneuerbaren Energien)

KASSELWASSER vom 14.08.2025 (Hinweise und Empfehlungen zur Entwässerung des Plangebietes)

Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 29.07.2025 (Hinweise zur Errichtung von baulichen Anlagen im Überschwemmungsgebiet, Hinweise zum Gewässerrandstreifen, Hinweis zur Installation von Erdwärmesonden)

Naturschutzverbund Deutschland (NABU) vom 28.07.2025 (Anregung zum Artenschutz)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.2 Regionalplanung, Siedlungsentwicklung vom 16.07.2025 (Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 21.07.2025 (Hinweise über Altstandorte sowie Flächen mit sonstigen schädlichen Bodenveränderungen)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 31.07.2025 (Hinweise zum Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebiet)

Zweckverband Raum Kassel vom 25.07.2025 (Hinweise zum Arten- und Denkmalschutz, Hinweise zum Schutz der Bäume)

C) Verfügbare umweltbezogene Informationen (im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Hessischer Bauernverband Kreisbauernverband Kassel e.V. vom 23.07.2025 (Anregung zu erneuerbaren Energien)

Landkreis Kassel – FB 63 Bauen und Umwelt vom 08.12.2025 (Hinweise zum Überschwemmungsgebiet)

Regierungspräsidium Kassel Dez. 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 10.12.2025 (Hinweise zum Gewässerrandstreifen sowie zum Überschwemmungsgebiet)

Zweckverband Raum Kassel vom 12.12.2025 (Hinweise zur Energie- und Klimastrategie (EKS), Anregung zu erneuerbaren Energien)

BUND vom 12.12.2025 (Bedenken zum Überschwemmungsgebiet sowie zu Immissionswerten)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ soll mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Habitatpotentialanalyse sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet erneut veröffentlicht werden. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen soll gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 angemessen verkürzt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ einschließlich der vorgenannten Unterlagen wird entsprechend in der Zeit

vom 30.03.2026 bis einschl. 24.04.2026

auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen des Bauleitplans abzustellen. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@vellmar.de

übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar während der allgemeinen Dienststunden

Montag bis Mittwoch                    
08:30 Uhr – 13:00 Uhr
14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Donnerstag                                  
08:30 Uhr – 13:00 Uhr
14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag                                         
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Obwohl durch die Änderung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Einholung der Stellungnahmen nicht auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt werden (vgl. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB). Damit sollen verfahrensrechtliche Fehler vermieden werden, da gegenwärtig nicht abschließend bekannt ist, welche Teile der Öffentlichkeit noch abwägungsrelevante Belange zur geänderten Planung vortragen könnten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.


Vellmar, den 28. März 2026

Stadt Vellmar
-Der Magistrat-

gez. Manfred Ludewig
Bürgermeister