Bebauungsplan Nr.78 "Am alten Ortsrand Niedervellmar

Veröffentlicht am: 06.11.2025

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT VELLMAR

BEBAUUNGSPLAN NR. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“,

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 6.257 m² groß und umfasst die Flurstücke Nr. 18/7, 18/8, 22/2 und 65 der Flur 10 in der Gemarkung Niedervellmar. Das Areal wird gegenwärtig gewerblich genutzt. Im östlichen Bereich ist die Firma Neumann Rolladenbau GmbH mit Betriebsgebäuden, Garagen, Stellplätzen und Lagerflächen ansässig. Der westliche Bereich wird als Betriebshof ebenfalls mit entsprechenden Garagen, Scheunen, Stellplätzen und Lagerflächen vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Stefan Jelenic genutzt. Die nähere Umgebung ist von Wohnnutzungen geprägt. Im westlichen Nahbereich befindet sich der historische Ortskern von Niedervellmar. Nördlich, an das Plangebiet grenzend, verläuft die Ahne. Nördlich davon liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen, die als Auenbereich des Gewässers anzusehen sind.

Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 (ohne Maßstab)

Geltungsbereich_BPlan78_Am alten Ortsrand_Ndv

Ziel und Zweck der Planung

Zwei private Eigentümer beabsichtigen eine städtebauliche Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar. Im Rahmen von diversen Bedarfsanalysen des Wohnungsmarktes in Stadt und Landkreis Kassel zeigt sich vermehrt, dass eine stetig hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht. Am Rande des historischen Ortskerns soll daher nun ein weiteres Wohnungsangebot für die Stadt Vellmar geschaffen werden.

Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend soll zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) aufgestellt werden.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung an der Ihringshäuser Straße am Siedlungsrand von Niedervellmar sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.

II. Veröffentlichung im Internet

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat in ihrer Sitzung am 03.11.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistische Habitatpotentialanalyse sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

A)  Fachgutachten

Faunistische Habitatpotentialanalyse vom April 2025 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderliche Einschätzungen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG.

B)  Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen

Hessischer Bauernverband Kreisbauernverband Kassel e.V. vom 23.07.2025 (Anregung zu erneuerbaren Energien)

KASSELWASSER vom 14.08.2025 (Hinweise und Empfehlungen zur Entwässerung des Plangebiete)

Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 29.07.2025 (Hinweise zur Errichtung von baulichen Anlagen im Überschwemmungsgebiet, Hinweise zum Gewässerrandstreifen, Hinweis zur Installation von Erdwärmesonden)

Naturschutzverbund Deutschland (NABU) vom 28.07.2025 (Anregung zum Artenschutz)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.2 Regionalplanung, Siedlungsentwicklung vom 16.07.2025 (Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 21.07.2025 (Hinweise über Altstandorte sowie Flächen mit sonstigen schädlichen Bodenveränderungen)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 31.07.2025 (Hinweise zum Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebiet)

Zweckverband Raum Kassel vom 25.07.2025 (Hinweise zum Arten- und Denkmalschutz, Hinweise zum Schutz der Bäume)

Nutzungstypenkartierung_BTK


KV-Bilanz 


Umweltbericht 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistische Habitatpotentialanalyse sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@vellmar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar in der Stadtverwaltung, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar in der Stadtverwaltung, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag und Mittwoch            08:30 Uhr – 12:30 Uhr und  14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Donnerstag                                                08:30 Uhr – 12:30 Uhr und   14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag                                                         08:30 Uhr – 12:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Vellmar, den 04. November 2025

Stadt Vellmar

-Der Magistrat-

gez. Manfred Ludewig

Bürgermeister