Bebauungsplan Nr.78 "Am alten Ortsrand Niedervellmar
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT VELLMAR
BEBAUUNGSPLAN NR. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“,
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 6.257 m² groß und umfasst die Flurstücke Nr. 18/7, 18/8, 22/2 und 65 der Flur 10 in der Gemarkung Niedervellmar. Das Areal wird gegenwärtig gewerblich genutzt. Im östlichen Bereich ist die Firma Neumann Rolladenbau GmbH mit Betriebsgebäuden, Garagen, Stellplätzen und Lagerflächen ansässig. Der westliche Bereich wird als Betriebshof ebenfalls mit entsprechenden Garagen, Scheunen, Stellplätzen und Lagerflächen vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Stefan Jelenic genutzt. Die nähere Umgebung ist von Wohnnutzungen geprägt. Im westlichen Nahbereich befindet sich der historische Ortskern von Niedervellmar. Nördlich, an das Plangebiet grenzend, verläuft die Ahne. Nördlich davon liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen, die als Auenbereich des Gewässers anzusehen sind.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Zwei private Eigentümer beabsichtigen eine städtebauliche Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar. Im Rahmen von diversen Bedarfsanalysen des Wohnungsmarktes in Stadt und Landkreis Kassel zeigt sich vermehrt, dass eine stetig hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht. Am Rande des historischen Ortskerns soll daher nun ein weiteres Wohnungsangebot für die Stadt Vellmar geschaffen werden.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend soll zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung am nordöstlichen Ortsrand von Niedervellmar ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) aufgestellt werden.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung an der Ihringshäuser Straße am Siedlungsrand von Niedervellmar sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.
II. Veröffentlichung im Internet
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat in ihrer Sitzung am 03.11.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistische Habitatpotentialanalyse sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
A) Fachgutachten
Faunistische Habitatpotentialanalyse vom April 2025 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderliche Einschätzungen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG.
B) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen
Hessischer Bauernverband Kreisbauernverband Kassel e.V. vom 23.07.2025 (Anregung zu erneuerbaren Energien)
KASSELWASSER vom 14.08.2025 (Hinweise und Empfehlungen zur Entwässerung des Plangebiete)
Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 29.07.2025 (Hinweise zur Errichtung von baulichen Anlagen im Überschwemmungsgebiet, Hinweise zum Gewässerrandstreifen, Hinweis zur Installation von Erdwärmesonden)
Naturschutzverbund Deutschland (NABU) vom 28.07.2025 (Anregung zum Artenschutz)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.2 Regionalplanung, Siedlungsentwicklung vom 16.07.2025 (Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 21.07.2025 (Hinweise über Altstandorte sowie Flächen mit sonstigen schädlichen Bodenveränderungen)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 31.07.2025 (Hinweise zum Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebiet)
Zweckverband Raum Kassel vom 25.07.2025 (Hinweise zum Arten- und Denkmalschutz, Hinweise zum Schutz der Bäume)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Am alten Ortsrand Niedervellmar“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistische Habitatpotentialanalyse sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@vellmar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar in der Stadtverwaltung, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar in der Stadtverwaltung, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar während der allgemeinen Dienststunden
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Vellmar, den 04. November 2025
Stadt Vellmar
-Der Magistrat-
gez. Manfred Ludewig
Bürgermeister
