Jahresabschluss der Stadtwerke Vellmar
Jahresabschluss der Stadtwerke Vellmar zum 31.12.2008
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.12.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Ludewig und Partner GmbH über den Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den Jahresabschluss fest. Der Überschuss der Abwasserbeseitigung beträgt 129.100,00 €. Bei der Gebäudewirtschaft wurde ein Verlust von 3.300,00 € ermittelt. Damit liegt der bereinigte Jahresgewinn bei 125.800,00 €.
Für die anteilige Verzinsung des Anlagekapitals wird dieser Betrag an die Stadt abgeführt.
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Ludewig und Partner GmbH, Kassel, hat den Jahresabschluss geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Vellmar, Vellmar, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB (Gesetzesstand zum Zeitpunkt der Prüfung) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Kassel, den 27. Oktober 2014
Prof. Dr. Ludewig und Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Prof. Dr. Uwe Lauerwald, Wirtschaftsprüfer
gez. Dipl.-Oec. Jörn Linke, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 12. Januar 2015 bis einschließlich 23. Januar 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Vellmar, Rathausplatz 1, Zimmer 316 aus.