Personalausweis - Beantragung


Bitte beachten:
Für diese Dienstleistung im Bürger-Service des Rathauses Vellmar ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!

Termine können Sie:

  • hier online vereinbaren
  • telefonisch unter 0561 8292-0 vereinbaren


Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn:

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.

Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Personalausweis abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Personalausweis abzuholen.
Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
  • Sie über 16 Jahre alt sind und Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis / Reisepass / Nationalpass)
  • bei kürzlich Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister

Besonderheiten bei Kindern unter 16 Jahren

  • schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten
  • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Person, die nicht anwesend ist
  • bei Alleinsorgerecht: Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest)
  • Antragssteller muss persönlich anwesend sein auch Kinder
  • Geburtsurkunde des Kindes

Fristen

  • Geltungsdauer 10 Jahre
    für Antragsteller ab 24 Jahren
  • Geltungsdauer 6 Jahre
    für Antragsteller unter 24 Jahren

Gebühren

  • 46,00 Euro
    für Antragsteller ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro
    für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10,00 Euro
    für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 Euro
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • 6,00 Euro
    biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde
  • 15,00 Euro
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Was sollten Sie noch wissen?

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis abholen können.

Rechtsgrundlgen/Quellen

Verwaltungsportal Hessen
https://verwaltungsportal.hessen.de

Passgesetz (PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html



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