Reisepass
Bitte beachten:
Für diese Dienstleistung im Bürger-Service des Rathauses Vellmar ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Termine können Sie:
- hier online vereinbaren
- telefonisch unter 0561 8292-0 vereinbaren
Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
- Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
- Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren reisepass abholen können- Sie können eine andere volljähroge Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass abzuholen. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schciken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis / Reisepass / Nationalpass)
- bei kürzlicher Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister
Besonderheiten bei Kindern unter 16 Jahren
- schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Person, die nicht anwesend ist
- bei Alleinsorgerecht: Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest)
- Antragssteller muss persönlich anwesend sein auch Kinder
- Geburtsurkunde des Kindes
Fristen
- Geltungsdauer 10 Jahre
für Antragsteller ab 24 Jahren - Geltungsdauer 6 Jahre
für Antragsteller unter 24 Jahren
Gebühren
- 70,00 Euro
für Antragsteller ab 24 Jahren
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - 37,50 Euro
für Antragsteller unter 24 Jahren
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - 32,00 Euro
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren - 22,00 Euro
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten - 26,00 Euro
für den vorläufigen Reisepass - 6,00 Euro
biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde - 15,00 Euro
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Was sollten Sie noch wissen?
- Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
- Wird Ihr Reisepass gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Passbehörde melden.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 4 bis 6 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass abholen können.
Rechtsgrundlagen/Quellen
Verwaltungsportal Hessen
https://verwaltungsportal.hessen.de
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Personalausweisgesetz – PauswG
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PauswGebV
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html