Öffnungszeiten des Wahlamtes
In dem Zeitraum vom 24.12.2025 – 05.01.2026 ist das Wahlamt zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses an den folgenden Tagen erreichbar:
24.12.2025 von 09:00 – 12:00 Uhr telefonisch erreichbar
27.12.2025 von 09:00 – 12:00 Uhr vor Ort erreichbar
31.12.2025 von 09:00 – 12:00 Uhr telefonisch erreichbar
2026
02.01.2026 von 09:00 – 12:00 Uhr vor Ort erreichbar
03.01.2026 von 09:00 – 12:00 Uhr vor Ort erreichbar
05.01.2026 von 15:30 - 18:00 Uhr vor Ort erreichbar
Das Wahlamt der Stadt Vellmar Tel. 0561 8292-1016, E-Mail: wahlamt@vellmar.de
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
weiterführende Links
Montag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
