Kinder- und Jugendbeteiligung KiJuB
Herzlich willkommen bei der Kinder- und Jugendbeteiligung Vellmar (KiJuB)
Deine E-Mail an Lisa Freiwald von KiJuB
@kijub_vellmar
Für Euch da - Lisa Freiwald
Mein Name ist Lisa Freiwald, ich komme gebürtig aus Vellmar und habe meine Jugend in dieser Stadt verbracht. In Marburg habe ich 2013 das Studium der Erziehungs- und Bildungswissenschaft abgeschlossen und danach einige Jahre in der stationären Jugendarbeit gearbeitet, das heißt in Wohngruppen, in denen Kinder und Jugendliche leben. Seit 2020 bin ich für die offene Jugendarbeit der Stadt Vellmar zuständig gewesen, also Jugendtreff, Kurse, Freizeiten, SFS usw. und nun, da ich aus der Elternzeit zurück bin, beauftragt die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Vellmar aufzubauen. In dieser Form ein recht neues Format für uns alle.
Ich freue mich darauf Vellmars Jugend mit unserer Politik zu verknüpfen und ein Bindeglied zwischen den Wünschen und Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen und der EntscheidungsträgerInnen unserer Stadt zu sein.
Gemeinsam mit Euch möchte ich erarbeiten, wie dieser Weg aussehen wird.
Kinder- und Jugendbeteiligung - Was ist das?
Per Gesetz haben Kinder und Jugendliche das Recht in Belangen, also Themen, die sie betreffen, bei Entscheidungen und Gestaltung einbezogen zu werden.
Für die Umsetzung gibt es verschiedene Formate und Möglichkeiten.
Zum einen gibt es projektorientierte Jugendbeteiligung und offene Angebote. Hierzu werden Kinder und Jugendliche z.B. in der Schule, im Kindergarten oder zu besonderen Anlässen eingeladen oder aufgesucht, zu Themen befragt und in die Umsetzung einbezogen.
Zum anderen können Kinder und Jugendliche sich politisch engagieren, von sich aus neue Ideen auf die Wege bringen oder sich an sogenannten Kinder- und Jugendparlamenten oder -beiräten beteiligen, sich aufstellen und wählen lassen, und somit stellvertretend die Meinungen der Kinder und Jugendlichen des Ortes darstellen.
Hierbei werden sie durch eine Mitarbeitende der Stadt unterstützt.
In Vellmar gibt es noch keine klare Satzung, der Grundstein für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde nun jedoch gelegt.
Lisa Freiwald ist im Auftrag der Stadt Vellmar für die zukünftige Kinder- und Jugendbeteiligung (kurz KiJuB) zuständig und erste Ansprechpartnerin in diesen Belangen.
Wie könnt Ihr mich erreichen?
Ihr erreicht mich aktuell hauptsächlich am Vormittag im Büro im Piazza, sprich in der Mittagspause der ASV, zu ausgeschriebenen Veranstaltungen oder zu persönlich vereinbarten Terminen am Nachmittag.
Ihr könnt mir außerdem per WhatsApp und Instagram Nachrichten schreiben oder mich per Mail und Telefon im Büro erreichen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben, die sie betreffen, ist gesetzlich geregelt.
Allen voran steht in der Wichtigkeit und konkreten Umsetzung aktuell die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Hier steht
§ 4c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
„(1) Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.
(2) Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Das bedeutet, in Hessen sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Lebenswelt beeinflusst, in altersentsprechender und für das Vorhaben angemessener Weise beteiligt werden. Es soll außerdem festgelegt werden, in welcher Form dies stattfindet. Das Wort „soll“ in dieser Gesetzesformulierung sorgt dafür, dass die Beteiligung nur in Ausnahmefällen nicht stattfinden darf.
Weiter heißt es
§ 8c Beteiligung von Kindern, Jugendlichen Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen
„(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden.
(3) Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.“
Das bedeutet, hat man eine etablierte Form der Beteiligung entwickelt, kann die Stadt die VertreterInnen zum Beispiel in der Stadtverordnetenversammlung und in Ausschüssen nach ihrer Meinung fragen, Vorschläge machen lassen oder sie beratend vor Entscheidungen hinzuziehen. Hierzu müssen im Vorfeld Regeln festgelegt werden.
Des Weiteren sind die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Gesetzen und internationalen Übereinkommen festgehalten.
Im Folgenden finden man eine kurze, nicht abschließende Übersicht, zu der man den genauen Wortlaut unter https://www.gesetze-im-internet.de lesen kann:
UN-Kinderrechtskonvention von 1989
Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
EU-Grundrechtecharta
Artikel 24: Rechte des Kindes
Deutsches Grundgesetz
Artikel 5, welcher die Meinungsfreiheit jeden Bürgers festgelegt. Zu jedem Bürger gehört selbstverständlich auch jedes Kind und jede*r Jugendliche.
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Förderung der Jugendverbände
§ 80 Jugendhilfeplanung
Hessische Verfassung
Artikel 4
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
§ 2 HKJGB – Beteiligung von jungen Menschen und Familien
Baugesetzbuch (BauGB)
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitung
§ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit