Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten


Leistungsbeschreibung
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Ist der Antrag für das 7. Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.

Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von 500,00 Euro.

Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem 7. Kind zur Welt gekommen sind.
Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

HINWEIS: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Antrag bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes stellen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Standesamt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1006
Zimmer: 1.10
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )