Die Stadt Vellmar informiert:
Bescheide über die Grundbesitzabgaben zur Grundsteuer A und B werden ab Montag, 16.06.2025, durch die Stadtverwaltung Vellmar versendet. Gemäß Artikel I, § 1 der 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung betragen die Hebesätze zur Grundsteuer in 2025
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 650,00 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B): 810,00 v.H.
Der bisherige Steuerbetrag und die künftige Steuerforderung können den Bescheiden entnommen werden. Die Steuerfestsetzung erfolgt mit Wirkung für das Jahr 2025.
Ansprechpartner beim Steueramt der Stadt Vellmar:
Frau Schell: Tel.: 0561 / 82 92 - 2014
Herr Achenbach: Tel.: 0561 / 82 92 - 2015
E-Mail: steueramt@vellmar.de
Die zu zahlenden Beträge und Fälligkeitstermine sind den Abgabenbescheiden zu entnehmen.
Bei Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem bekannten Konto abgebucht.
Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Vellmar zu entrichten.
Vellmar, den 13.06.2025
- Der Magistrat -
i.A.
Karsten Milzarek-Staub
Fachbereichsleiter