Regelbetrieb in den Kitas ab 06. Juli 2020

Veröffentlicht am: 18.06.2020

Aufnahme des Regelbetriebs in Kitas ab 6. Juli Vorschau Land Hessen Kitas

Die Infektionszahlen in Hessen haben sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Es gibt eine gute Kontaktpersonennachverfolgung, die Ausbrüche sind schnell zu lokalisieren und vor Ort einzugrenzen. Daher hat sich das Land gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, ab dem 6. Juli wieder den Regelbetrieb in den hessischen Kindertageseinrichtungen aufzunehmen. Damit haben Eltern, die Beschäftigten in den Kitas und die Träger eine verlässliche Perspektive. Bis zum 6. Juli haben Träger und die Kitas Zeit für die Umstellung.

Ab dem 6. Juli 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesstätten grundsätzlich aufgehoben. Es gilt lediglich weiterhin für Kinder und Personal mit COVID-19-Krankheitssymptomen. Allen Trägern der hessischen Kitas wird so die Wiederaufnahme des Regelbetriebs ermöglicht. Mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebes endet die Notbetreuung bzw. der eingeschränkte Regelbetrieb. Es gelten wieder die allgemeinen Regelungen, ggf. auch hinsichtlich der Schließzeiten während der Sommerferien.

Mit dem Regelbetrieb erfolgt die Aufnahme der vertraglich oder satzungsgemäß betreuten Kinder auf der Grundlage des SGB VIII. Hierfür gelten grundsätzlich die Rahmenbedingungen gemäß Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch. Es handelt sich jedoch um einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Für den Fall, dass Personal wegen einer individuellen Risikobeurteilung nicht in der unmittelbaren Betreuung von Kindern einsetzbar ist, sind der Einsatz von Personen außerhalb des Fachkraftkataloges und die Abweichung vom Mindestpersonalbedarf mit Zustimmung des Jugendamtes – wie dies schon bisher Praxis war - vorübergehend möglich. Hygienepläne der Tageseinrichtungen sind an die Bedingungen des SARS-CoV-2-Erregers anzupassen. Das Land legt überarbeitete Hygieneempfehlungen vor dem Hintergrund des eingedämmten Infektionsgeschehens vor.

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https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/eingeschraenkter-regelbetrieb-ab-dem-2-juni