Die Stadt Vellmar informiert:

Veröffentlicht am: 17.06.2025

kachel ortsrecht Versenden von Bescheiden über die Grundbesitzabgaben

Bescheide über die Grundbesitzabgaben zur Grundsteuer A und B werden ab Montag, 16.06.2025, durch die Stadtverwaltung Vellmar versendet. Gemäß Artikel I, § 1 der 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung betragen die Hebesätze zur Grundsteuer in 2025

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A):                   650,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B):                                                                    810,00 v.H.

Der bisherige Steuerbetrag und die künftige Steuerforderung können den Bescheiden entnommen werden. Die Steuerfestsetzung erfolgt mit Wirkung für das Jahr 2025.
 

Ansprechpartner beim Steueramt der Stadt Vellmar:

Frau Schell:                                           Tel.: 0561 / 82 92 - 2014
Herr Achenbach:                                  Tel.: 0561 / 82 92 - 2015
E-Mail:                                                    steueramt@vellmar.de

Die zu zahlenden Beträge und Fälligkeitstermine sind den Abgabenbescheiden zu entnehmen.

Bei Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem bekannten Konto abgebucht.

Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Vellmar zu entrichten.

Vellmar, den 13.06.2025
- Der Magistrat -

 

i.A.
Karsten Milzarek-Staub
Fachbereichsleiter