Gewerbe - Allgemeine Informationen


Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025
Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk

Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde und eine Anmeldung bei der neu zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, erforderlich.
Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neu zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen Gewerbeamt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.

Stehendes Gewerbe:

  • Merkmale: feste Betriebsstätte, wird auf Bestellung tätig
  • Der Beginn, die Verlegung oder die Aufgabe eines stehenden Gewerbes, sowie der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
     

Legaldefinition Gewerbebegriff:

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht unter den Gewerbebegriff fallen u. a.

  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens
  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende, Einzelunternehmer (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen
     

Gewerbeanzeigen:

Anmeldung

  • Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Bei einer Verlegung aus einer anderen Kommune bzw. eine anderen Meldebezirk, ist ebenfalls ein neue Anmeldung erforderlich.
  • Die Gewerbeanmeldung kann maximal 4 Wochen vor Tätigkeitsbeginn durchgeführt werden.

Ummeldung

  • Die Verlegung des bestehenden gewerblichen Betriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes, ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Abmeldung

  • Die Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit bzw. des Gewerbebetriebes ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Weitergehende Informationen zu Gewerbeanzeigen finden Sie unter www.hessenfinder.de (LINK)

Verfahrensablauf:

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Gewerbeanmeldung durchzuführen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. per Post
  3. per E‐Mail: gewerbe@vellmar.de
  4. per Fax: 0561 8292 – 1082

Bitte beachten Sie:

Bei schriftlicher Beantragung oder per E-Mail übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die erforderlichen Unterlagen in gut lesbarer Kopie.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Formular:        GA1 – Anmeldung (Verlinkung der pdf)
  • GA2 – Ummeldung
  • GA3 – Abmeldung
  • Gültiges Ausweisdokument
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Gesellschaftsvertrag
  • ggf. Nachweis über erteilete Erlaubnis
  • ggf. Handwerkskarte

Unternehmen gegründet oder selbstständig gemacht?

Hinweis zur Vergabe einer gewerblichen Steuernummer beim Finanzamt.

  1. Registrierung unter www.elster.de
  2. Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  3. Login unter www.elster.de – „Formulare & Leistungen“ – „Alle Formulare“ – „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
  4. Fragebogen an das Finanzamt elektronisch versenden
  5. Ihre Steuernummer erhalten Sie per Post

Herausgeber: Steuerverwaltung für Bund und Länder, vertreten durch das Bayrische Landesamt für Steuern



Stadt Vellmar - Gewerbeangelegenheiten
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1017
Zimmer: 2.22
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Gebühren:

  • Für eine Gewerbeanzeige (An-, Ab-, Ummeldung) wird eine Verwaltungsgebühr von 28,00 Euro erhoben. Für die Austellung einer Empfangsbestätigung werden weitere
    8,00 Euro erhoben.