Durchführung des Winterdienstes 2025/2026
Datum 01.11.2025
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Straßen mit einseitigem Gehweg die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes bis zum 31. Dezember 2025 bei den Grundstückseigentümern bzw. -nutzern liegt, deren Grundstück sich auf der gegenüberliegenden Seite des Gehweges befindet.